Mietvertrag dog-E-bike
Vertragsbedingungen für die Vermietung
Geltungsbereich dog-E-bike
§ 1 Geltungsbereich für EBIKE-Vermietungen
(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Mietvertrages zur Ausleihe von EBIKE und dessen Zubehör zwischen dem Vermieter PET SHOP BOYZ und dem Mieter.
§ 2 Mietsache
(1) Zur Ausleihe stehen EBIKE’s zum Muskelantrieb mit zusätzlichem Akku-betriebenem Hilfsmotor zur Verfügung.
(2) EBIKE’s mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und maximal 250 Watt starken Motoren gelten verkehrsrechtlich als Fahrräder. Es besteht kein Mindestalter, keine Versicherungspflicht und keine Führerscheinpflicht. EBIKE’s mit bis zu 500 Watt starken Motoren setzen eine Führerscheinpflicht voraus, mindestens einer Mofa-Prüfbescheinigung. Die Fahrer müssen also mindestens 15 Jahre alt sein. Die zuletzt genannten Bikes werden ausschließlich nach Vorlage einer gültigen Führerscheinerlaubnis vermietet.
(3) Weitere am EBIKE befindliche oder bei Vermietung ausgehändigte Gegenstände wie Fahrradschloss, Aufladegerät etc. sind Bestandteil der Mietsache.
(4) Etwaige Mängel an den EBIKE’s bei Übergabe werden im Nachgang verzeichnet.
(5) Die EBIKE’s entsprechen der StVO und werden regelmäßig gewartet.
§ 3 Mietbedingungen
(1) Die EBIKE’s werden bei PET SHOP BOYZ vermietet. Das EBIKE ist spätestens bis zum Ende der Mietdauer an der Adresse von PET SHOP BOYZ abzugeben.
(2) Die Herausgabe der Fahrräder erfolgt ausschließlich innerhalb der jeweils geltenden Öffnungszeiten von PET SHOP BOYZ.
(3) Mit der Übergabe des EBIKE einschließlich des Zubehörs geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über.
(4) Die Herausgabe des EBIKE ist ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses möglich.
(5) Bei Minderjährigen erfolgt die Vermietung der Mietsache nur in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters oder einer Aufsichtsperson. Der Mietvertrag kommt in diesem Falle nur mit der gesetzlichen Vertretung oder der legitimierten Aufsichtsperson des Minderjährigen zu Stande.
(6) Die vermieteten EBIKE werden von dem Vermieter bzw. der den Vermieter vertretenden Person persönlich an den Mieter herausgegeben.
(7) Das EBIKE darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
(8) Der Mieter darf das EBIKE nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen.
(9) Der Mieter verpflichtet sich, das EBIKE und die ausgehändigten Zusatzgeräte pfleglich unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln. Das EBIKE darf nur für den vorgesehenen Zweck im öffentlichen Verkehrsraum, auf gekennzeichneten Radwegen bzw. auf für ein EBIKE geeigneten Wegen, auf denen das Radfahren auch erlaubt ist, genutzt werden. Das befahren von Naturschutzgebieten, dem Wattenmeer und allen Stränden ist untersagt.
(10) Das entliehene EBIKE ist persönlich an die den Vermieter vertretende Person bei PET SHOP BOYZ bis spätestens zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurückzugeben. Die Rückgabe ist erst dann erfolgt, wenn auf dem Mietvertrag die ordnungsgemäße Rückgabe per Unterschrift des Vermieters bestätigt ist. Ein einfaches Abstellen des EBIKE gilt nicht als Rückgabe der Mietsache.
(11) Bei Rückgabe des EBIKE wird dieses gemeinsam mit dem Mieter auf etwaige Schäden oder Mängel begutachtet.
(12) Will der Mieter die EBIKE außerhalb der Öffnungszeiten der Verleihstation zurückgeben, muss er dieses mit dem Vermieter schriftlich vereinbaren. Für die Rückgabe der Mietsache außerhalb der Öffnungszeiten von PET SHOP BOYZ gelten nachfolgend dargestellte Regelungen.
(13) Vereinbart der Mieter die Rückgabe der EBIKE außerhalb der Öffnungszeiten erklärt sich der Mieter einverstanden, dass die unter §3 (10) geregelte Begutachtung und Feststellung von Schäden an der Mietsache abweichend ausschließlich durch den Vermieter erfolgt.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Der vollständige Mietpreis ist vor der Herausgabe des EBIKE vom Mieter in bar oder per EC-Zahlung, bei Onlinebuchung via paypal oder Kreditkarte, an den Vermieter zu entrichten.
(2) Bei Abschluss des Mietvertrages ist zudem eine Bar-Kaution in Höhe von EUR 100 zu entrichten. Diese Kaution dient unter anderem zum Ausgleich von Schäden, die eventuell während der Mietzeit entstanden sein können. Die Kaution kann daher erst nach einer Abnahme der vermieteten EBIKE Rückerstattet werden.
(3) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro inklusive der am Tage der Rechnungsstellung geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.
§ 5 Vorgaben zur Nutzung der ausgeliehenen EBIKE’s
(1) Das EBIKE darf nur vom Mieter gefahren werden. Eine Untervermietung ist nicht erlaubt. Für den Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens einem Netto-Tagesmietpreis zu bezahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
(2) Der Vermieter empfiehlt zum Schutz vor Kopfverletzungen einen Fahrradhelm zu tragen. Der Vermieter weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei nicht Tragen eines Fahrradhelms es zu einer Mithaftung kommen kann, welche den eigenen Schadensanspruch auch bei einem nicht verschuldeten Unfall gegenüber Dritten erheblich mindern kann.
(3) Das E-Bike ist gegen Diebstahl zu sichern. Bei Auftreten von Schäden oder bei Diebstahl ist der Vermieter unter der Telefonnummer 04651-9428747 unverzüglich zu benachrichtigen.
(4) Es ist darüber hinaus so abzustellen, dass es vor Beschädigungen durch Dritte oder z.B. durch Umfallen gesichert ist. Dem/der Mieter/in wird für jedes EBIKE ein Schloss mit Schlüssel überlassen. Bei jedem Abstellen ist das EBIKE’s damit in jedem Fall an einem festen Gegenstand anzuschließen. Während der Nachtzeit von 22:00 bis 6:00 Uhr ist das EBIKE in einem verschlossenen Raum unterzustellen und möglichst auch dort anzuschließen, wenn es nicht in Gebrauch ist.
(5) Bei Verkehrsunfällen hat der Mieter darüber hinaus die Polizei hinzuzuziehen. Der Mieter hat dem Vermieter einen wahrheitsgemäßen schriftlichen Unfallbericht über den Unfallverlauf zu geben, inklusive Skizze und Unfallhergang. Der Mieter ist verpflichtet, die Personendaten und Anschriften aller Unfallbeteiligten und Zeugen, ferner Zeit, Ort und Straße des Unfallgeschehens sowie die amtlichen Kennzeichen der Unfallbeteiligten Fahrzeuge festzuhalten.
(6) Für etwaige Schäden, Unvollständigkeit oder Diebstahl haftet der Mieter.
(7) Bei einer Mietdauer von mehr als einem Tag bzw. sobald die Akku-Anzeige dies angibt, muss der Mieter den Akku am Stromnetz aufladen, damit dieses am Folgetag fahrbereit ist.
§ 6 Rückgabe
(1) Der Mieter ist verpflichtet, das EBIKE bei Ablauf der Mietzeit in einem einwandfreiem, sauberen und vermietungsfähigen Zustand an PET SHOP BOYZ zu übergeben.
(2) Aufgetretene Beschädigungen und Mängel sind dem Vermieter sofort bei der Rückgabe zu melden. Bei Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten ist der Mieter verpflichtet Mängel und Schäden dem Vermieter zum nächstmöglichen Termin nach Abstellen der Mietsache innerhalb der Öffnungszeiten der Verleihstation mitzuteilen.
(3) Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des EBIKE’s, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.
(4) Der Mieter ist verpflichtet, das EBIKE bei Ablauf der Mietzeit bis zur bei der Buchung vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben.
(5) Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
(6) Wird das EBIKE nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag die Tagesmietgebühr zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.
(7) Das EBIKE ist bei der Rückgabe auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren und das Ergebnis im Vertrag festzuhalten. Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit aufgetretene Mängel zu melden.
(8) Bei starker Verschmutzung des EBIKE’s, hat der Mieter eine Reinigungspauschale von 25,00 € zu bezahlen. Bei Eigenreinigung durch den Mieter ist die Benutzung eines Dampfstrahlers nicht erlaubt.
(9) Bei verspäteter Rückgabe des Lastenrads ausserhalb der Öffnungszeiten wird eine Gebühr in Höhe von EUR 10 je 15 Minuten Verspätung fällig.
§ 8 Haftung des Mieters
(1) Es gilt das Fahren auf eigenes Risiko.
(2) Der Mieter hat das EBIKE in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
(3) Der Mieter haftet für Diebstahl, Verlust und Beschädigungen der Mietsache und von Bestandteilen der Mietsache. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sach- oder Personenschäden durch unsachgemäße Verwendung des Mietobjektes. Werte: Regen/Sonnendach EUR 200, Schloss EUR 130, Schlüssel für Schloss EUR 30, Akku EUR 400, Ladegerät EUR 200, Hundekissen EUR 130).
(4) Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des EBIKE erhobenen Bußgeldern und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird.
(5) Für alle Schäden an Rechtsgütern Dritte tritt die Haftpflichtversicherung des Mieters oder dieser selbst ein. Dem Mieter ist bekannt, dass er hierfür über eine ausreichende Versicherung verfügen sollte.
(6) Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des EBIKE’s und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen. Dem Mieter ist bekannt, dass er hierfür über eine ausreichende Versicherung verfügen sollte.
(7) Bei Unfallschäden oder unsachgemäßer Behandlung des EBIKE’s haftet der Mieter für die Reparaturkosten sowie für den fiktiven Mietausfall des Vermieters aufgrund dessen, dass dieser für die Ausfallzeit das EBIKE nicht weitervermieten kann. Bei Totalschaden, Verlust oder Diebstahl haftet der Mieter in diesem Fall für den Wiederbeschaffungswert der EBIKE.
(8) Für den fiktiven Mietausfall ist an den Vermieter ein pauschalierter Betrag in Höhe einer Tagesnettomiete für jeden Ausfalltag zu entrichten. Dem Mieter wird der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder dieser sei wesentlich niedriger als die Pauschale selbst. Die Beweislast hierfür trägt der Mieter.
§ 9 Haftung des Vermieters
(1) Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz gegen den Vermieter aus dem Vertragsverhältnis sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Mieters aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mieters aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht.
§ 10 Stornogebühren
(1) Bei Nichteinhaltung von Reservierungen werden folgende Stornogebühren fällig: ab 5 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises, ab 2 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietpreises. Auch bei Schlechtwetter sind die Stornogebühren fällig.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Mieter einschließlich dieser Allgemeinen Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung oder Regelungslücke soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
(2) Weitere Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung oder die Aufhebung des Schriftformerfordernisses muss zur Gültigkeit schriftlich vereinbart werden.
§ 11 Gerichtsstand
(1) Ort und Erfüllung des Vertrages ist 25980 Sylt/ Tinnum. Gerichtstand ist 25980 Sylt /Tinnum.
Bedienungshinweise
Wir gehen davon aus, dass Sie mit der Benutzung eines EBIKs vertraut sind. Machen Sie sich durch vorsichtiges Betätigen der Bremsen mit deren Wirkung vertraut. Beachten Sie bitte auch deren veränderte Wirkung bei Nässe (längerer Bremsweg, nach dem «Trockenbremsen» eventuell Blockier-Gefahr bei voll gezogener Bremse). Die Rücktrittbremse (sofern vorhanden) erreicht Ihre volle Bremswirkung nur, wenn die Tretkurbeln parallel zum Boden stehen. Die Bremswirkung in leichten Gängen (z.B. 1. Gang) ist deutlich stärker als in den Schnellgängen (z.B. 3. Gang). Bitte benutzen Sie die Rücktrittnabe bei längeren Bergabfahrten nicht ständig, sondern lassen Sie diese zwischendurch abkühlen. Funktionsstörungen und Beschädigungen sind sonst die Folge. Benutzen Sie mehr die Felgen/Scheibenbremse, und betätigen Sie die Rücktrittnabe nur für kurzes Abbremsen. Schalten Sie die Kettenschaltung nur während der Fahrt. Die Tretkraft ist zu reduzieren, um ein sicheres Schalten zu ermöglichen. Lautes Krachen signalisiert zu hohe Tretkräfte! Vergewissern Sie sich, dass die Reifen mit dem Nennluftdruck (der auf der Reifenflanke angegeben ist) befüllt sind. Ein Über- oder Unterschreiten des Luftdruckes um mehr als 1 Bar kann Schäden an der Bereifung und den Felgen verursachen. Beachten Sie die Mindesteinstecktiefe von Sattelstütze und Lenkervorbau (je 7 cm/ bzw. Markierung!). Auf einige Details der Elektrofahrräder möchten wir Sie trotzdem noch besonders hinweisen. Aktivieren Sie die Elektrounterstützung, indem Sie durch Antippen das Display bzw. den Akku einschalten bzw. diesen am Akku selbst einschalten. Schalten Sie die Elektrounterstützung genauso wieder ab. Beginnen Sie das Fahren mit elektrischer Unterstützung in der kleinsten Auswahl (Unterstützungsstufe) und steigern Sie diese erst nach einer gewissen Eingewöhnungszeit. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.
Alle Rechte vorbehalten.
Es gelten die AGB der welche auf www.shop.pet-shop-boyz.de einzulesen sind.